Accessibility-Audit

Barrierefreiheit für Webshops & Corporate Websites

Jetzt Barrierefreiheit sicherstellen

Ab Juni 2025 sind Betreiber von Online-Angeboten gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dazu verpflichtet, ihre Websites und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit sensorischen oder motorischen Einschränkungen ohne Schwierigkeiten genutzt werden können. Das betrifft beispielsweise die Umsetzung von Design- und Funktionsanpassungen, sodass Texte besser lesbar (oder vorlesbar) sind, um Menschen mit eingeschränkter Sehkraft zu ermöglichen, problemlos online einzukaufen oder andere Online-Angebote wahrzunehmen. Grundsätzlich soll jede Person über mindestens zwei Sinne Zugang zu Informationen und Diensten haben, die Online zur Verfügung stehen.

Mit unserem Barrierefreiheits-Audit stellen Sie die Weichen für optimierte Usability und Accessibility Ihres Online-Angebotes entsprechend der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des BFSG.

Accessibility-Audit

für 6 Seitentemplates
5.000 EUR
  • Automatisierte Überprüfung der Website mittels Testingtools
  • Durchführen einer manuellen umfassenden Überprüfung Ihrer Website durch unsere Expert*innen im Hinblick auf Barrierefreiheit (Accessibility) anhand des Katalogs der BFSG Verordnung
  • Detaillierter Report der Ergebnisse
  • Maßnahmenkatalog mit Empfehlung technischer und organisatorischen Maßnahmen

Unverbindlich anfragen!


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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) im Überblick

Wann tritt das Gesetz in Kraft?
  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
  • Das BSFG wurde 2021 verabschiedet, um den European Accessibility Act (EAA) der Europäischen Union umzusetzen.
Wer ist vom BSFG betroffen?
  • Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden
  • Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 2 Millionen Euro
  • Unternehmen, die online ihre Produkte an Endkund*innen verkaufen
Kriterien der Barrierefreiheit

Das BSFG orientiert sich an den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Dazu zählen unter anderem:

  • ausreichend starke Farbkontraste und gut lesbare Schriftarten
  • Anpassbarkeit der Mindestgröße von Texten und von Links
  • Unterstützung von Vorlesefunktionen
  • Bedienbarkeit der Navigation ohne Maus
  • Bereitstellung von alternativen Texte für Bilder und Videos (Untertitel)
  • Inhalte in leichter Sprache

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Stefan Bode, Digital Consultant

Stefan Bode

Digital Consultant