Bisher gab es kein einheitliche Datenschutzrichtlinie der EU, wodurch der grenzüberschreitende Handel immer wieder behindert wurde. Dies soll sich mit einem einheitlichen Datenschutzrecht in Form des EU-DSVGO zukünftig ändern.
Grundsätzlich gilt, Unternehmen, die sich ab dem 25.05.2018 nicht an die erhöhte Dokumentationspflicht halten, müssen mit Strafen bis zu vier Prozent des jeweiligen weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Für in Deutschland ansässige Unternehmen ändert sich jedoch tatsächlich weniger als man zunächst denkt. So stützt sich das zukünftige EU-Recht auf bekannte deutsche Prinzipien wie das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Datenverarbeitung ist nur mit einer gesetzlichen Erlaubnis oder Einwilligung des Betroffenen gestattet. Ebenfalls bleiben Institutionen wie die Möglichkeit der Auftragsdatenverarbeitung oder das Recht der Betroffenen auf Auskunft und Löschung bestehen. Auch wenn der grenzüberschreitende Handel grundsätzlich gefördert werden soll, bleiben strenge Vorgaben für die Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen mit Sitz in Nicht-EU-Ländern bestehen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um einen kleinen Auszug aus den Gesetzesänderungen, die komplette Verordnung können Sie hier einsehen: dsgvo-gesetz.de/
Da Gesetzestexte ja bekanntlich alles andere als leicht verständlich sind, hat Trusted Shops die wesentlichen Aussagen der neuen Verordnung verständlich in 10 Geboten zusammengefasst, welche wir Ihnen jedoch nicht vorenthalten wollen:
- Was geschrieben steht, sollst Du befolgen.
- Du sollst Zeugnis über deine Taten ablegen.
- Du sollst schätzen, welche Gefahr dein Handeln bringt.
- Du sollst tun, was zum Schutz getan werden muss.
- Du sollst deine Verträge gründlich schließen.
- Du sollst den Willen anderer achten.
- Du sollst gründlich erklären.
- Du sollst dem Menschen lassen, was seines ist.
- Du sollst zu Wohl der Menschen deine Speicher leeren.
- Du sollst wissen, welche Buße dir auferlegt wird.