Leistungen

Lösungen

Technologien

Barrierefreiheits-

Audit

Barrierefreiheit für Webshops & Corporate Websites

stefan_bode_400

Stefan Bode, Digital Consultant

Jetzt Barrierefreiheit sicherstellen

Ab Juni 2025 sind Betreiber*innen von Online-Angeboten gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dazu verpflichtet, ihre Websites und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit sensorischen oder motorischen Einschränkungen ohne Schwierigkeiten genutzt werden können. Das betrifft beispielsweise die Umsetzung von Design- und Funktionsanpassungen, sodass Texte besser lesbar (oder vorlesbar) sind, um Menschen mit eingeschränkter Sehkraft zu ermöglichen, problemlos online einzukaufen oder andere Online-Angebote wahrzunehmen. Grundsätzlich soll jede Person über mindestens zwei Sinne Zugang zu Informationen und Diensten haben, die Online zur Verfügung stehen.
Mit unserem Barrierefreiheits-Audit stellen Sie die Weichen für optimierte Usability und Accessibility Ihres Online-Angebotes entsprechend der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des BFSG.

ALDI SÜD
FLEETLOOP
Rolls Royce
camel active
Fleurop
WM SE
Pöppelmann TEKU®
VfL Osnabrück
Vierlande
Pöppelmann KAPSTO®
premiumXL
NBB
Amazone
LOBO HOME
Big Dutchman
HARDECK
dodenhof
SHERA
Bohnenkamp SE
GRIMME
SCHLEIFRING
elostore
ELKA
Camina & Schmid
Holz-Tusche
KROHNE
autoservice.com
KADECO
WERO
AutoProtect
VOSSCHEMIE
Bertelsbeck
Kadant PAAL
EPR compact
CARISSA
7days
Stübben
Unify
Liberty Damenmoden
Hellmann Worldwide Logistics
THE BRITISH SHOP
Adam Hall
Pflanzen Kölle
JEANS FRITZ

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) im Überblick

 

basecom_8627

Stefan Bode, Digital Consultant

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.