Barrierefreiheits-
Audit
Barrierefreiheit für Webshops & Corporate Websites

Stefan Bode, Digital Consultant
Jetzt Barrierefreiheit sicherstellen
Ab Juni 2025 sind Betreiber*innen von Online-Angeboten gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dazu verpflichtet, ihre Websites und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit sensorischen oder motorischen Einschränkungen ohne Schwierigkeiten genutzt werden können. Das betrifft beispielsweise die Umsetzung von Design- und Funktionsanpassungen, sodass Texte besser lesbar (oder vorlesbar) sind, um Menschen mit eingeschränkter Sehkraft zu ermöglichen, problemlos online einzukaufen oder andere Online-Angebote wahrzunehmen. Grundsätzlich soll jede Person über mindestens zwei Sinne Zugang zu Informationen und Diensten haben, die Online zur Verfügung stehen.
Mit unserem Barrierefreiheits-Audit stellen Sie die Weichen für optimierte Usability und Accessibility Ihres Online-Angebotes entsprechend der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des BFSG.
Unser Audit-Paket im Überblick
5.000 EUR für 6 Seitentemplates
- Automatisierte Überprüfung der Website mittels Testingtools
- Durchführen einer manuellen umfassenden Überprüfung Ihrer Website durch unsere Expert*innen im Hinblick auf Barrierefreiheit (Accessibility) anhand des Katalogs der BFSG Verordnung
- Detaillierter Report der Ergebnisse
- Maßnahmenkatalog mit Empfehlung technischer und organisatorischen Maßnahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) im Überblick
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
- Das BSFG wurde 2021 verabschiedet, um den European Accessibility Act (EAA) der Europäischen Union umzusetzen.
Wer ist vom BSFG betroffen?
- Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden
- Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 2 Millionen Euro
- Unternehmen, die online ihre Produkte an Endkund*innen verkaufen
Kriterien der Barrierefreiheit
Das BSFG orientiert sich an den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Dazu zählen unter anderem:
- ausreichend starke Farbkontraste und gut lesbare Schriftarten
- Anpassbarkeit der Mindestgröße von Texten und von Links
- Unterstützung von Vorlesefunktionen
- Bedienbarkeit der Navigation ohne Maus
- Bereitstellung von alternativen Texte für
- Bilder und Videos (Untertitel)
- Inhalte in leichter Sprache

Stefan Bode, Digital Consultant
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

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