basecom GmbH & Co. KG
Hannoversche Str. 6-8
49084 Osnabrück
Telefon 0541 580 287 0
Fax 0541 580 287 99
E-Mail: info@basecom.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Manuel Wortmann
Inhaltlich Verantwortlicher: Manuel Wortmann
RG Osnabrück HRA 200550
Umsatzsteuer-ID: DE254432299
Persönlich haftende Gesellschaft:
basecom Beteiligungsgesellschaft mbH
Hannoversche Str. 6-8
49084 Osnabrück
RG Osnabrück HRB 200235
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Für die Teilnahme an der Ziehung sind sämtliche Daten, die vom Formular als Pflichtfeld angegeben sind, anzugeben.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die in Deutschland wohnen.
Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt die Teilnehmer*in ihr Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist bis zu dem im Gewinnspiel angegeben Zeitpunkt möglich.
Das Gewinnspiel beginnt am 10.11.2022. Die Teilnahmefrist endet am 18.11.2022 um 23:59 Uhr. Die Gewinner*innen werden innerhalb von zwei Wochen nach der Auslosung verständigt.
Die Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt und/oder angerufen.
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Der Gewinn wird entweder persönlich oder gemäß persönlicher Vereinbarung übergeben.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich.
Die Teilnehmer*in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihr übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels durch basecom erhoben und verarbeitet werden. Die Teilnehmer*in erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass sie auf die von ihr hinterlegte E-Mail-Adresse Nachrichten im Zusammenhang mit dem Unternehmen basecom erhalten darf.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die basecom GmbH & Co. KG (im Folgenden basecom) haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer*in und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. basecom haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer*innen und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die
basecom nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/ oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer*innen oder Dritte. Im Übrigen haftet basecom nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter*innen, Mitarbeiter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen. basecom haftet weiter nicht für Schäden, die der Gewinner*in oder Angehörigen der Gewinner*in in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Teilnehmer*in ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer*in sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.
Stand: 08.11.2022
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