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Impressum

 

basecom GmbH & Co. KG
Große Straße 17-19
49074 Osnabrück

Telefon 0541 580 287 0
Fax 0541 580 287 99
E-Mail: info@basecom.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Manuel Wortmann

Inhaltlich Verantwortlicher: Manuel Wortmann
RG Osnabrück HRA 200550
Umsatzsteuer-ID: DE254432299

Persönlich haftende Gesellschaft:
basecom Beteiligungsgesellschaft mbH
Große Straße 17-19
49074 Osnabrück
RG Osnabrück HRB 200235

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Social Media

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Hinweis zur Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt auf der Internetseite https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE  die Möglichkeit zur Verfügung, ein Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS) durchzuführen. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

 

Informationssicherheit und Qualitätsmanagement nach ISO-Standards

Informationssicherheit, Datenschutz und verlässliche Qualitätsprozesse sind fester Bestandteil unserer täglichen Abläufe, Projekte und Entscheidungsprozesse.

Seit vielen Jahren setzen wir etablierte Sicherheits- und Qualitätspraktiken in unserer gesamten Organisation um, darunter Zugriffskontrollen, Datenschutzmaßnahmen, sichere Softwareentwicklung, Risikomanagement und die Sicherstellung eines stabilen Betriebs.

Um diese Praktiken transparenter und einheitlich messbar zu machen, schließen wir derzeit die formalen Zertifizierungsaudits nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit sowie nach ISO 9001 für Qualitätsmanagement ab.

Diese Audits formalisieren, was bereits seit Langem gelebte Praxis ist: strukturierte Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und kontinuierliche Verbesserung. Sie bieten unseren Kunden und Partnern eine unabhängig geprüfte Bestätigung unseres Sicherheits- und Qualitätsniveaus.


Allgemeine Informationssicherheitsrichtlinie

Schutz der Informations- und IT-Assets des Unternehmens (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Computer, mobilen Geräte, Netzwerkausrüstung, Software und sensible Daten) vor allen internen, externen, vorsätzlichen oder versehentlichen Bedrohungen und Minderung der Risiken im Zusammenhang mit Diebstahl, Verlust, Missbrauch, Beschädigung oder Beschädigung dieser Systeme;

Sicherstellen, dass die Informationen vor unbefugtem Zugriffgeschützt werden. Die Nutzer dürfen nur auf die Assets zugreifen, für die sie eine spezielle Zugriffsberechtigung besitzen. Die Zuteilung von Privilegien ist streng zu kontrollieren und regelmäßig zu überprüfen.

Schutz der VERTRAULICHKEIT von Informationen. Wenn wir über die Vertraulichkeit von Informationen sprechen, geht es darum, die Informationen vor der Offenlegung gegenüber Unbefugten zu schützen;

Sicherstellung der INTEGRITÄT von Informationen. Die Integrität von Informationen bezieht sich auf den Schutz von Informationen vor Änderungen durch Unbefugte;

Aufrechterhaltung der VERFÜGBARKEIT von Informationen für Geschäftsprozesse. Die Verfügbarkeit von Informationen bezieht sich auf die Gewährleistung, dass autorisierte Parteien bei Bedarf auf die Informationen zugreifen können.

Einhaltung und, wo immer möglich, Übertreffen der nationalen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, Normen und bewährten Praktiken;

Kontinuierliche Verbesserung des Informationssicherheitsmanagementsystems durch die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, die dessen Wirksamkeit steigern;

Entwicklung, Pflege und Prüfung von Plänen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, um sicherzustellen, dass wir trotz aller Hindernisse, auf die wir stoßen können, auf Kurs bleiben. Es geht darum, "Ruhe zu bewahren und weiterzumachen";

Schärfung des Bewusstseins für die Informationssicherheit durch die Bereitstellung von Schulungen zur Informationssicherheit für alle Mitarbeiter. Das Sicherheitsbewusstsein und gezielte Schulungen müssen konsequent durchgeführt werden, die Verantwortung für die Sicherheit muss sich in den Stellenbeschreibungen widerspiegeln, und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen muss als Teil unserer Kultur erwartet und akzeptiert werden;

Sicherstellen, dass keine Maßnahmen gegen Mitarbeiter ergriffen werden, die ein Informationssicherheitsproblem durch Meldung oder direkten Kontakt mit dem Leiter des Informationssicherheitsmanagements offenlegen, es sei denn, eine solche Offenlegung deutet zweifelsfrei auf eine illegale Handlung, grobe Fahrlässigkeit oder eine wiederholte vorsätzliche oder absichtliche Missachtung von Vorschriften oder Verfahren hin;

Melden Sie alle tatsächlichen oder vermuteten Verstöße gegen die Informationssicherheit an informationssicherheit@basecom.de.

Durchsetzung, Ausnahmen und Beschwerden

Die Nichteinhaltung der Richtlinien und Standarderklärungen in dieser Richtlinie kann zu Disziplinarmaßnahmen führen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf informelle oder formelle Verwarnungen, bis hin zur Kündigung des Vertrags. Ausnahmen von der Richtlinie bedürfen der schriftlichen Genehmigung per E-Mail durch den Leiter des Informationssicherheitsmanagements. Für gewährte Ausnahmen wird eine Ausnahmegenehmigung für einen bestimmten Zeitraum erteilt.

Alle Zielnutzer dieser Richtlinie können jederzeit Beschwerden über deren Inhalt an den Leiter des Informationssicherheitsmanagements richten. Alle Beschwerden werden archiviert und entsprechend bearbeitet, wobei der Leiter des Informationssicherheitsmanagements innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Einreichung antwortet. Anträge auf Ausnahmen von dieser Richtlinie sowie Beschwerden sind an den Leiter des Informationssicherheitsmanagements unter informationssicherheit@basecom.de zu richten.